110 HDI - KFZ-Steuer ab 1.7.2009

Diskutiere 110 HDI - KFZ-Steuer ab 1.7.2009 im Forum Citroen Berlingo & Peugeot Partner im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Mein Partner Tepee 110 HDI wurde nach dem 1.7.2009 zugelassen und somit wir bei mir der CO2 Ausstoß mit berechnet. Mein Finanzamt nimmt für den...
A

Anonymous

Guest
Mein Partner Tepee 110 HDI wurde nach dem 1.7.2009 zugelassen und somit wir bei mir der CO2 Ausstoß mit berechnet. Mein Finanzamt nimmt für den 110 HDI ganze 151 g/km CO2 an. Diesen Wert habe ich noch nirgends nachforschen können. Mir wird für diesen Motor immer 147g/km CO2 angegeben.

Wie kommt das Finanzamt auf diesen Wert?
Wo hat man eine offizielle Seite, wo man nachschauen kann, wieviel CO2 der Motor rausbläst?

Danke!
 
zooom

zooom

Mitglied
Beiträge
3.130
Den Wert findest Du in der EG Übereinstimmungserklärung unter Ziffer 46.2 (rechts unten)
 
A

Anonymous

Guest
Laut Peugeot Preisliste/Technischen Daten gelten die 151g/km nur für die 7-Sitzer. Der "normale" hat nur 147g/km.

Hast du evtl. 7 Sitze?
 
zooom

zooom

Mitglied
Beiträge
3.130
Nun ich denke, das Fahrzeug ist als Fahrzeug für Personentransport bis 8 Sitzplätze klassifiziert. Trotzdem eine interessante Frage, denn die Angaben in einem Prospekt sind verbindlich...
 
A

Anonymous

Guest
Ja, mein 5 Sitzer ist im Brief mit bis zu 8 Plätzen ausgewiesen.
 
A

Anonymous

Guest
Mir scheint es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Es liegt einfach ein Fehler in deinen Daten aus der Übereinstimmungserklärung vor.
b) Peugeot macht sich bei der Ausstellung nicht die Mühe zwischen 5- und 7-sitzern zu unterscheiden.

Variante b) kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. a) könnte schon sein, vielleicht sollte dein Wagen ursprünglich mit 7 Sitzen ausgestattet werden und später wurde dies wieder geändert.

In jedem Fall hat Peugeot ja falsche Daten in der Übereinstimmungserklärung eingetragen, damit sind sie auch in der Verantwortung dies wieder gerade zu biegen. Auch wenn es nur um 8 Euro im Jahr geht, wer weiß wie es in Zukunft aussieht, vielleicht wird ja mal bei 150g/km eine "Strafsteuer" für "Spritschlucker" fällig.

Ich würde denen auf jeden Fall auf die Füße treten.

Interessant wäre allerdings auch zu erfahren, ob es sich um einen Einzefall handelt. Ich kann dazu noch nichts sagen, weil meiner erst im September kommt, aber ich werde bei der Übergabe auf jeden Fall drauf achten, was in den Papieren steht.

Gruß
 
A

Anonymous

Guest
So, ich habe nochmal nachgeschaut. Im Brief (ZUB Teil 2) kann ich gar keinen Hinweis auf die CO2 Werte finden. Im Schein (ZUB Teil 1) steht unter V.7 die 151 g/km drin. In meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht 147 g/km. Werde wohl meine Steuer anfechten müssen.
 
A

Anonymous

Guest
Wahrscheinlich musst du dann deine Zulassungsbescheinigung korrigieren lassen. Anhand deiner Unterlagen ist es ja klar ersichtlich, dass ein fehler vorliegt.

Als ich meinen C5 damals aus Dänemark importiert habe sollte anhand des COC-Papiers der (damals) Fahrzeugbrief erstellt werden. Weil man im Straßenverkehrsamt, dass aber zu kompliziert fand, wurde kurzerhand vom TÜV ein etwas "einfacheres" Papier angefordert welches dann als Ausgangspunkt für den Brief diente.

Bei dir scheint also sich also auch jemand nicht an die COC gehalten zu haben.

Wer erstellt eigentlich die Zulassungsbescheinigung (Brief)?
 
A

Anonymous

Guest
Ich lege erstmal Widerspruch beim Finanzamt ein. Ich vermute, dass der Brief beim Hersteller erzeugt wird. Die bekommen Blankobriefe von der Bundesdruckerei und drucken dann ihre vom KBA genehmigten Fließbandprodukte da ein.
 
G

Guest

Guest
der händler bekommt doch keine blankobriefe... :D
das macht die zulassungsstelle denk ich mir da mal wohl eher...
 
A

Anonymous

Guest
So, nach dem Einspruch beim Amt für moderne Christenverfolgung musste ich noch eine Kopie des Scheins vorlegen. Ist natürlich vollkommen irre, denn die berechnen die Steuer ja nach den Daten, die im Schein stehen. Gut, also die Kopie haben sie dann bekommen. Ein paar Tage später dann die Nachricht, dass sich die Steuer nach den Daten im Schein berechnet und 151 CO2 eingetragen ist und ich das bezahlen muss und ich innerhalb von 4 Wochen meinen Widerspruch zurücknehmen soll.

Also auf zur Zulassungsstelle. Dort wurde mir anhand der EG Übereinstimmungserklärung ein neuer Schein ausgestellt, diesmal mit 147 CO2. Auf Anfrage, wie sowas passieren kann wurde mir gesagt, dass der Wert im System voreingetragen ist und nicht händisch bei Anmeldung eingetragen wird oder gar überprüft wird. Somit müssten sehr viele Teepes einen falschen CO2 Wert in ihren Papieren haben und damit Zulassung ab 1.7.2009 eine zu hohe Steuer bezahlen. Den Wert kann die Zulassungsstelle nicht generell ändern. Es wurde nur mein Fahrzeug auf 147 geändert. Ist klar, bringt mehr ein im Staatssäckel. Also sollte jeder mal seine Daten checken.
 
Thema: 110 HDI - KFZ-Steuer ab 1.7.2009
Oben